Absicherung der Unternehmensführung

D&O-Versicherung für Geschäftsführer

Wer eine GmbH führt, haftet für Pflichtverletzungen unter Umständen persönlich – auch mit dem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt berechtigte bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Für
Geschäftsführer & Gesellschafter-Geschäftsführer
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Mainfranken
Joachim Löwel im Gespräch bei einer Werksbesichtigung in einem Kundenbetrieb

Ihr Ansprechpartner

Joachim Löwel

Versicherungsmakler

01 — Haftung

Wann Geschäftsführer persönlich haften

Geschäftsführer müssen die Angelegenheiten der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes führen (§ 43 GmbHG). Verletzen sie diese Pflicht, können sie für den entstandenen Schaden persönlich verantwortlich sein. Die beschränkte Haftung der GmbH schützt dabei die Gesellschafter – nicht automatisch die Geschäftsführung.

Ob und in welcher Höhe jemand haftet, hängt immer vom Einzelfall ab. Für die rechtliche Bewertung einer konkreten Situation ist eine anwaltliche Beratung der richtige Weg.

  • Innenhaftung

    Ansprüche der eigenen Gesellschaft

    Die GmbH selbst – vertreten durch Gesellschafter, einen neuen Geschäftsführer oder im Insolvenzfall den Insolvenzverwalter – verlangt Ersatz für einen Schaden, den die Geschäftsführung verursacht haben soll.

  • Außenhaftung

    Ansprüche Dritter

    In bestimmten Fällen können sich auch Dritte direkt an die Geschäftsführung wenden, zum Beispiel Gläubiger, Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträger.

02 — Leistungen

Was eine D&O-Versicherung leistet

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers, auch Manager-Haftpflicht) ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und leitende Personen eines Unternehmens.

  • Ansprüche prüfen und abwehren

    Der Versicherer prüft, ob ein erhobener Anspruch berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Forderungen ab – einschließlich der Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichte.

  • Berechtigte Ansprüche übernehmen

    Ist der Anspruch begründet, zahlt die Versicherung den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme – statt des Privatvermögens der versicherten Person.

  • Versicherte Personen

    Versichert sind Geschäftsführer und – je nach Vertrag – weitere Organe und leitende Angestellte, etwa Prokuristen oder Mitglieder eines Beirats.

Was nicht versichert ist

  • Vorsätzlich verursachte Schäden und wissentliche Pflichtverletzungen
  • Geldstrafen und Bußgelder, soweit der Vertrag sie nicht ausdrücklich einschließt
  • Weitere Ausschlüsse je nach Versicherungsbedingungen – deshalb lohnt der genaue Blick in den Vertrag

03 — Vertragsform

Firmen-D&O oder persönliche D&O?

Beide Formen schützen vor persönlicher Haftung – sie unterscheiden sich darin, wer den Vertrag abschließt und für wen die Versicherungssumme zur Verfügung steht.

  • Abschluss durch das Unternehmen

    Firmen-D&O

    • Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und zahlt den Beitrag
    • Versichert sind alle Organe und leitenden Personen gemeinsam
    • Die Versicherungssumme steht allen Versicherten zusammen zur Verfügung
  • Abschluss durch die Person

    Persönliche D&O

    • Der Geschäftsführer schließt den Vertrag selbst ab und zahlt den Beitrag
    • Die Versicherungssumme steht nur ihm zur Verfügung
    • Der Schutz hängt nicht davon ab, ob das Unternehmen einen eigenen Vertrag fortführt – auch als Ergänzung zu einer Firmen-D&O möglich

04 — Vertrag & Kosten

Worauf es bei Vertrag und Kosten ankommt

  • Versicherungssumme

    Sie sollte zur Größe des Unternehmens und zu den möglichen Haftungsrisiken passen – und gilt bei vielen Verträgen je Versicherungsjahr für alle Versicherten zusammen.

  • Zeitpunkt des Anspruchs

    Bei der D&O zählt meist, wann ein Anspruch erhoben wird (Anspruchserhebungsprinzip). Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist regeln, was für Zeiträume vor Vertragsbeginn und nach dem Ende gilt.

  • Selbstbehalt

    Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag. Für GmbH-Geschäftsführer ist er gesetzlich nicht vorgeschrieben – anders als für Vorstände einer Aktiengesellschaft.

  • Insolvenz der Gesellschaft

    Gerade in der Insolvenz werden häufig Ansprüche gegen die Geschäftsführung geprüft. Wie der Vertrag diesen Fall regelt, sollte vor dem Abschluss klar sein.

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Einen festen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt unter anderem ab von:

  • Umsatz bzw. Bilanzsumme und Branche des Unternehmens
  • gewählter Versicherungssumme und Selbstbehalt
  • Umfang des Versicherungsschutzes
  • wirtschaftlicher Lage und bisherigen Schäden

Welcher Beitrag für Ihr Unternehmen realistisch ist, klären wir im Erstgespräch.

Beitrag im Erstgespräch klären

05 — Beratung

So berät Finanzlöwe

Als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO betrachten wir die D&O nicht isoliert, sondern zusammen mit Ihrem Unternehmen, Ihrer Rolle und Ihrer übrigen Absicherung – mit einer festen Ansprechperson.

  1. Schritt 1: Erstgespräch

    Sie schildern Ihre Situation: Unternehmen, Rolle in der Geschäftsführung und bestehende Verträge.

  2. Schritt 2: Analyse

    Bestehende Verträge, Haftungsrisiken und Ziele werden strukturiert erfasst und bewertet.

  3. Schritt 3: Konzept

    Sie erhalten eine nachvollziehbare Empfehlung mit klaren Prioritäten.

  4. Schritt 4: Umsetzung & Betreuung

    Wir setzen gemeinsam um, bleiben Ansprechpartner und unterstützen Sie im Schadenfall bei Meldung und Abwicklung.

06 — Häufige Fragen

Fragen zur D&O-Versicherung

Wer zahlt die D&O-Versicherung?

Bei der Firmen-D&O schließt das Unternehmen den Vertrag ab und zahlt den Beitrag. Eine persönliche D&O schließt die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer selbst ab.

Brauche ich als Gesellschafter-Geschäftsführer eine D&O?

Auch Gesellschafter-Geschäftsführer können haften – etwa gegenüber Mitgesellschaftern, Dritten oder in der Insolvenz gegenüber dem Insolvenzverwalter. Wie wichtig der Schutz ist, hängt von der Gesellschafterstruktur und der Lage des Unternehmens ab. Das klären wir im Gespräch.

Was deckt eine D&O-Versicherung nicht ab?

Nicht versichert sind insbesondere vorsätzlich verursachte Schäden und wissentliche Pflichtverletzungen. Welche weiteren Ausschlüsse gelten, regeln die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

Gilt der Schutz auch nach dem Ausscheiden als Geschäftsführer?

Ansprüche werden oft erst Jahre nach einer Entscheidung erhoben. Ob dann noch Schutz besteht, regeln die Vertragsbedingungen, insbesondere die Nachmeldefrist. Das sollte vor dem Abschluss geprüft werden.

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Das hängt unter anderem von Unternehmensgröße, Branche, Versicherungssumme und Selbstbehalt ab. Einen pauschalen Preis nennen wir deshalb nicht – den realistischen Beitrag klären wir im Erstgespräch.

Welche Absicherung brauche ich als Geschäftsführer noch?

Neben der D&O sind für Geschäftsführer häufig auch Rechtsschutz und die eigene Altersversorgung Thema. Finanzlöwe betrachtet Haftung und Vorsorge zusammen – siehe Leistungen.

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